In Kürze …
Die Musikschule ThurLand wurde im Jahre 2006 gegründet. In den vergangenen 12 Jahren entwickelte sie sich im Bereich der musikalischen Bildung und in ihren musikkulturellen Aktivitäten zu einer wichtigen Institution in den Politischen Gemeinden Niederbüren sowie Niederwil-Oberbüren-Sonnental. Mit ihren verschiedenen Anlässen und Projekten strebt die Musikschule ThurLand ein gemeinsames Musizieren über die Gemeindegrenzen hinaus an.17 Musiklehrpersonen betreuen derzeit insgesamt 250 Schulkinder..Nebst den Elternbeiträgen werden die Aufwände der Musikschule durch die chulträgergemeinden finanziert.
Mit nachfolgenden Anträgen ersucht Sie die Primarschulgemeinde Oberbüren-Sonnental um Zustimmung zum Beitritt «Zweckverband Musikschule ThurLand».
Ausgangslage
Die Primarschulgemeinde Niederbüren, die Primarschulgemeinde Oberbüren-Sonnental und die Oberstufenschulgemeinde Oberbüren-Niederwil-Niederbüren führen gemeinsam die Musikschule ThurLand auf Basis einer Vereinbarung durch einen Trägerschaftsvertrag. Die rechtliche Form dieses gemeinschaftlichen Unternehmens wird im Vertrag nicht explizit bezeichnet. Die Formulierungen
lassen aber den eindeutigen Schluss zu, dass es sich bei der Musikschule ThurLand um eine einfache Gesellschaft nach Artikel 530ff. des Obligationenrechts handelt. Diese Organisationsform ist zwar gesetzeskonform, wird jedoch für die Führung einer Musikschule als nicht ideal erachtet. Die einfache Gesellschaft ist für eine Musikschule aus folgenden Gründen nicht geeignet: Die einfache Gesellschaft wird im Obligationenrecht geregelt, d.h. grundlegend ist privates Recht. Sie hat demnach keine eigene Rechtspersönlichkeit, will heissen sie ist keine juristische Person und hat kein eigenes Gesellschaftsvermögen. Im Hinblick auf den Umstand, dass zukünftig ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis geschaffen werden soll, muss die bestehende Vereinbarung hinsichtlich Rechtsform angepasst bzw. neu definiert werden.
Organisation
Ziel ist, die Organisation im bisherigen Sinn beizubehalten, also dass die neue Rechtsform möglichst den bisherigen Abläufen, Handhabungen und Strukturen entspricht. Deshalb wurden zusammen mit dem «Amt für Gemeinden» die notwendigen und konzeptionellen Grundlagen für eine geeignete Rechtsform erarbeitet. Die Zweckverbandsform ist heute ein gängiges Rechtsmodell für Musikschulen mit mehreren Trägergemeinden. Die Musikkommission und Schulräte sind zum Entschluss gekommen, dass sich ein Zweckverband sehr eignet und sie haben sich für diese Variante ausgesprochen.
Kosten
Die Umstellung der Rechtsform erfolgt mehrheitlich kostenneutral. Lediglich die Umstellung des Kontenplans auf RMSG und die Einschulung der Administrationsangestellten beläuft sich auf maximal
CHF 4000 pro Schulträger.
Verfahren zur Gründung
Das Gemeindegesetz verlangt, dass die Mitgliedschaft bei einem Zweckverband von der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung zu beschliessen ist, bzw. über die Vereinbarung und die Mitgliedschaft abgestimmt werden muss. Sofern alle Verbandsgemeinden der Zweckverbandsgründung zustimmen,
wird anlässlich einer Delegiertenversammlung der Zweckverband formell gegründet und parallel dazu der bisherige Trägerschaftsvertrag aufgelöst.
Anträge der Primarschulgemeinde Oberbüren-Sonnental
Liebe Stimmbürgerinnen, liebe Stimmbürger
1. Die Primarschulgemeinde Oberbüren-Sonnental tritt dem Zweckverband Musikschule ThurLand bei.
2. Die Vereinbarung/Statuten über den Zweckverband Musikschule ThurLand wird genehmigt.
Vereinbarung Zweckverband Musikschule Thurland