Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind in den vergangenen Tagen und Wochen die verschiedensten Informationen veröffentlicht worden. Gemäss den Vorgaben des Bundes sind Veranstaltungen mit über 1‘000 Personen bis am 15. März 2020 verboten. Ergänzend dazu hat das kantonale Gesundheitsdepartement kürzlich bekannt gegeben, dass bei einer Veranstaltung mit über 150 aber weniger als 1‘000 Personen diverse Vorgaben beachtet werden müssen.
Unter diese Kategorie fallen teilweise auch die Bürgerversammlungen der verschiedenen Körperschaften, welche in den kommenden Tagen stattfinden:
- Primar Oberbüren/Oberstufe 16. März 2020
- Primar Niederwil 17. März 2020
- Polit. Gemeinde/Wasserversorgung 23. März 2020
Die Körperschaften haben sich darauf verständigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass die Versammlungen wie geplant durchgeführt werden können. Vorbehalten bleiben jedoch weitere Vorgaben des Bundesrates bzw. des Kantons. Sollte es notwendig werden, dass die Bürgerversammlungen verschoben werden müssen, wird so frühzeitig wie möglich auf der Gemeindehomepage sowie auf den Homepages der Schulen informiert.
Alle Körperschaften haben sich zudem auf folgende Rahmenbedingungen in Bezug auf die Durchführung der Bürgerversammlungen geeinigt:
- besonders gefährdeten Personen wird empfohlen, an den Bürgerversammlungen nicht teilzunehmen,
- beim Eingang werden die Hinweise des Bundesamts für Gesundheit platziert,
- von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird beim Eingang eine schriftliche Bestätigung eingeholt, dass sie keine für das Corona-Virus typischen Symptome aufweisen
- sofern es die Platzverhältnisse zulassen wird grosszügiger gestuhlt.
Die Räte sind sich bewusst, dass die derzeitige Situation für alle ungewöhnlich ist. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis gebeten.
Gemeinderat Oberbüren, Schulräte und Verwaltungsrat der Wasserversorgung Oberbüren