Der Kanton hat die Schulgemeinden am 22.04.2021 über die ersten Lockerungen in der Schule informiert:
- Die Durchmischung von Klassen ist wieder möglich.
- Singen auf Primarstufe ist wieder möglich.
- Sport mit Körperkontakt (Fussball, Unihockey) etc. ist wieder möglich.
- Eintägige Veranstaltungen in der Schule sind ab dem 26. April wieder erlaubt.
- Mehrtägige Veranstaltungen sind ab dem 10. Mai wieder erlaubt. (Lager, Schulreisen mit Übernachtungen etc.)
- Autorenlesungen, Führungen, klassenübergreifende Veranstaltungen sind wieder möglich. Für interne Veranstaltungen gilt keine Obergrenze mehr.
- Bei Veranstaltungen mit Publikum ist die Obergrenze von 50 Personen zu berücksichtigen.
Weiterhin nicht erlaubt:
- Unterrichtsbesuche, Schulbesuchstage durch Erziehungsberechtigte werden nach wie vor ausgesetzt.
Die Weisungen und das Musterschutzkonzept, gültig ab dem 26.04.2021, finden Sie unter Downloads.
Die Schulleitung